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   BPatG, 24.09.2002 - 27 W (pat) 194/01   

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https://dejure.org/2002,30496
BPatG, 24.09.2002 - 27 W (pat) 194/01 (https://dejure.org/2002,30496)
BPatG, Entscheidung vom 24.09.2002 - 27 W (pat) 194/01 (https://dejure.org/2002,30496)
BPatG, Entscheidung vom 24. September 2002 - 27 W (pat) 194/01 (https://dejure.org/2002,30496)
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (2)

  • BGH, 08.07.1999 - I ZB 49/96

    Prägende Wirkung des Gesamteindrucks einer Marke

    Auszug aus BPatG, 24.09.2002 - 27 W (pat) 194/01
    Allerdings spricht der Umstand, dass es sich bei der jüngeren Marke für den Verkehr erkennbar um einen Gesamtbegriff handelt, bei dem der Bestandteil "Star" nicht derart in den Hintergrund tritt, dass er für den Verkehr an Bedeutung verliert und zum Gesamteindruck des Zeichens nicht beiträgt (vgl BGH GRUR 2000, 233, 234 - Rausch/Elfi Rauch), trotz Warenidentität und selbst bei Unterstellung einer normalen Kennzeichnungskraft der Vergleichsmarken eher gegen die Annahme einer Verwechslungsgefahr im Sinne des § 9 Abs. 1 Nr. 2 MarkenG.
  • BGH, 05.11.1998 - I ZB 12/96

    Etiketten

    Auszug aus BPatG, 24.09.2002 - 27 W (pat) 194/01
    Auf diese Einrede hätte die Widersprechende nach den §§ 26, 43 Abs. 1 Satz 2 MarkenG für den innerhalb der letzten fünf Jahre vor der Entscheidung über den Widerspruch liegenden Zeitraum von September 1997 bis September 2002 (vgl BGH GRUR 1999, 495, 996 re Sp - HONKA) glaubhaft machen müssen, dass die Widerspruchsmarke für die vg Waren rechtserhaltend benutzt worden ist.
  • BPatG, 26.01.2017 - 25 W (pat) 515/15

    Markenbeschwerdeverfahren - "X-readers/X RIDER (Unionsbildmarke)" - Einrede

    Auch wenn als richtig unterstellt wird, dass die Widersprechende einen aktuellen Katalog herausgebracht hat, sagt diese Tatsache allein nichts über die Auflagenhöhe, das Verbreitungsgebiet und die Art der Verbreitung des Katalogs (vgl. BPatG 27 W (pat) 194/01 - Rainbow Star/RAINBOW - die Entscheidung ist über die Internetseite des BPatG öffentlich zugänglich).
  • BPatG, 26.06.2007 - 27 W (pat) 9/07
    Die vorgelegten Unterlagen ergeben dies nicht eindeutig, weil allein aus der Auflagenhöhe der Kataloge nicht hervorgeht, an wen diese verteilt worden sind (BPatG Beschluss vom 24. September 2002, Az: 27 W (pat) 194/01 - RAINBOW STAR / RAINBOW); Angaben allein zu Werbeanstrengungen reichen damit nicht aus, wenn auch später kein nennenswerter Umsatz erfolgt.
  • BPatG, 01.12.2004 - 26 W (pat) 187/02
    Soweit bei Dienstleistungen nur auf die Wiedergabe der Marke in Katalogen, Prospekten oder Werbematerialien Bezug genommen wird, bedarf es nicht nur der Angabe der Auflagenhöhe dieser Unterlagen und der Angabe, wann und an wen sie verteilt worden sind, sondern darüber hinaus der Angabe von Gründen, weshalb die Nennung konkreter Umsatzzahlen für die fraglichen Waren bzw Dienstleistungen nicht möglich ist (BPatG PAVIS PROMA 27 W (pat) 194/01 - Rainbow Star / RAINBOW).
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